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Kauf: Wie der Name bereits sagt, hat der Benutzer von Timesharing nicht das Eigentum an der Immobilie, sondern das Gebrauchsrecht an dieser für eine bestimmte Zeit pro Jahr. Es handelt sich um ein Urlaubsangebot und nicht um eine Immobilieninvestition. Darüber hinaus sollte der Verbraucher beachten, dass diese Art von Angebot mit der Zeit keine Werterhöhung erfährt und der Verbraucher es nicht zu einem höheren Preis verkaufen kann im Vergleich zu dem, den er bezahlt hat, da diese Immobilie einen stetigen Wechsel von Verbraucher verzeichnet und sie daher immer mehr an Wert verliert. Vergessen sie nicht, dass dem Vertragsunterzeichner gesetzlich eine Zeitspanne von 10 Tagen gegeben wird, in der er sich aus dem Vertrag zurückziehen kann, ohne jegliche Strafen davon zu tragen. Dies nennt man die „Reflexionsperiode“. Sobald der Verbraucher sich des Kaufes dieses Ferienangebots sicher ist, muss er in Betracht ziehen, dass er eine hohe Summe an Nebenkosten bezahlen muss, obwohl er die Immobilie nicht häufig nutzt. Auf jeden Fall, wenn Sie Timesharing erwerben wollen, empfehlen wir Ihnen sich an eine der Unternehmen, die Teil von ANETC (Spanische Nationale Vereinigung von Timesharingunternehmer) oder von OTE(Organisation von Timesharing in Europa) zu wenden.
Verkauft: Da der Wiederverkauf von Gemeinschaftseigentum auf dem Markt noch nicht sehr vertreten ist, sollte der Besitzer dieses Angebotes sich vorzugsweise an sein Timesharing Unternehmen oder an Experten wenden, die ihn darauf hinweisen es zu verkaufen. Der Besitzer sollte weder Personen vertrauen, die mit Kontakt aufnehmen, um ihm einen Käufer für sein Timesharingangebot vorzuschlagen, noch sollte er jenen vertrauen, die ihm einen höheren Preis anbieten, als den, den er selber bezahlt hat.
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