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Beratungsbereiche >> Flugzeugtransport

Flugzeugtransport: Regelung (EU) Nr. 261/2004

  • Verspätungen: in allen Fällen von Verspätungen von mehr als 2 Stunden hat der Kunde das Recht auf eine Reklamation
  • Stornierungen: Im Fall von einer Stornierung des Fluges, die nicht zwischen 7 und 14 Tagen bekanntgegeben wurde, hat der Kunde das Recht auf eine Entschädigung
  • Überbuchungen: Hier haben sie immer das Recht auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen die Möglichkeit anbieten das Ziel mit einem anderen Verkehrsmittel zu erreichen, könnte der Schadensersatz um 50 % reduziert werden.

Wenn sie wollen, können sie uns Ihren Fall vorlegen: Mitglieder / Nicht Mitglieder

Gepäck: Konvention von Montreal 1999. Die Konvention regelt alle nationalen und internationalen Flüge von gemeinschaftlichen Fluggesellschaften.

  • Schaden von aufgegebenen Gepäckstücken; Wenn Sie ein Gepäckstück beschädigt wiederbekommen, sollten Sie dies sofort durch das Ausfüllen eines bereits vorgedruckten Berichtsbogen (PIR - Parte de Irregularidad de Equipaje) mitteilen. Diesen Bogen finden Sie am Schalter der Fluggesellschaft im Flughafen. Sobald Sie den Bogen ausgefüllt und abgegeben haben, haben Sie 7 Tage Zeit um Schadensersatz von der Fluggesellschaft zu fordern.
    Wenn sie möchten, können Sie uns ihren Fall mitteilen (Formular)
  • Verspätung beim Abholen aufgegebener Gepäckstücke: In diesem Falle muss der Reisende den PIR ausfüllen und hat fortan 21 Tage, um bei der Fluggesellschaft eine Reklamation abzugeben, in der Schadensersatz für die angefallenen Unkosten gefordert wird. Man sollte am Schalter der Fluggesellschaft nach dem Betrag erkundigen, der Ihnen von der Fluggesellschaft pro verspäteten Tag, zusteht.
    Wenn sie möchten, können Sie uns ihren Fall mitteilen (Formular)
  • Verlust aufgegebener Gepäckstücke: sollten 21 Tage vergangen sein, nachdem Sie den PIR ausgefüllt haben und Ihr Gepäck noch nicht angekommen sein, so wird davon ausgegangen, dass das Gepäck verloren gegangen ist. In diesem Fall müssen Sie eine zweite Beschwerde an die Fluggesellschaft schicken, um den Verlust Ihres Gepäckes mitzuteilen. Der Schadensersatz wird dann maximal 1200€ betragen. Außerdem können Sie dieser Belege von Unkosten beifügen.

Wenn sie möchten, können Sie uns ihren Fall mitteilen: Mitglieder / Nicht Mitglieder

 

 

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